Vereidigte übersetzungen

Für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Diplomen, Zeugnissen, Handelsregisterauszügen u. a. wird ein vereidigter Übersetzer eingesetz.
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Die vereidigten Übersetzungen werden von einem unserer  öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer getätigt. Vom spanischen Außenministerium bestellt und beeidigt, haben sie sich auf juristische Übersetzungen spezialisiert. Die Beglaubigung der Übersetzung wird mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und der Unterschrift des Übersetzers versehen. Die beglaubigten Übersetzungen sind rechtsgültig vor Gericht, amtlichen Einrichtungen, öffentlichen Verwaltungen oder vor Behörden.

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